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Sonntag, 18. Februar 2018

Die Kastration von Kaninchen. Teil 4: Kastrationsfristen

"Kaninchen werden deshalb frühkastriert, weil man ihnen eine sechswöchige Kastrationsfrist ersparen möchte."
In unserer früheren Zucht und Haltung wurden kastrierte Rammler noch am Tag der Kastration wieder in die Gruppe auf die Wiese gesetzt. In keinem einzigen Fall gab es danach Nachwuchs trotz anwesender, empfängnisbereiter Weibchen. Dr. Dorn gab in seinem Klassiker "Rassekaninchenzucht" von 1973 eine Frist von 10 Tagen an, nach der ein Rammler wieder in eine Gruppe mit Weibchen integriert werden könnte. Diese Frist gelte für Rammler, die bereits erfolgreich gedeckt hatten, weil dann "Fortpflanzungshormone in der ersten Zeit noch im Organismus vorhanden sind. Eine Befruchtung ist dann nicht ausgeschlossen, wenn der Rammler mit Häsinnen zusammen gehalten worden war und bereits Ejakulationen gehabt hat.".

Wenn man durch das Internet surft, findet man immer wieder als Argument für die Kastration noch nicht geschlechtsreifer Rammler verschiedene Kastrationsfristen. Auch Tierärzte geben Kastrationsfristen an. Gemeint ist damit die Zeit, nach der ein frisch kastrierter Rammler wieder mit einem zeugungsfähigen Weibchen zusammengeführt werden kann. Im schlimmsten Fall müsste der gerade kastrierte Rammler allein gehalten werden, weil er theoretisch eine bestimmte Zeit lang noch zeugungsfähig sein kann, weil noch reife Spermien vorhanden sein könnten. Diese Kastrationsfrist wird heute mit 4-10 Wochen angegeben, je nach Quelle eben. Tierärzte geben in der Regel 4-6 Wochen an. Die müssten es ja eigentlich am besten wissen, meint man.

In der Regel wird die Vorsichtsmaßnahme auch damit begründet, dass Rammler bei dem "Versuch" einer Begattung beobachtet wurden. Also ich persönlich finde ja generell, dass Kaninchenrammler bedauernswerte Geschöpfe sind, weil ihnen ständig nachgesagt wird, sie würden aus sexuellen Gründen alles berammeln, was ihnen vor die Pfoten kommt. Ich frage mich dann immer, ob sich schon einmal jemand Gedanken darüber gemacht hat, warum sie über Leistendrüsen (Inguinaldrüsen, auch „Geschlechtsecken“ genannt) verfügen. Sowohl neue als auch eigene Gruppenmitglieder werden vor allem von älteren, dominanten Rammlern immer wieder „markiert“. Zu diesem Zweck werden sie in einer Form bestiegen, die auch „aufreiten“ genannt wird und in der Regel (in diesem Fall fälschlich) in einem sexuellen Zusammenhang gesehen wird. Tatsächlich aber werden die Tiere bei dieser Gelegenheit mit dem Sekret aus den Inguinaldrüsen versehen. Das sprichwörtliche „berammelt alles“ hat also nicht immer etwas mit einem Deckverhalten von Rammlern zu tun, sondern dient häufig der Markierung von Gruppenmitgliedern. Auch fremde Tiere werden auf diese Weise den Gruppenmitgliedern langsam vertraut gemacht, so dass sie von diesen akzeptiert werden (siehe z. B. auch Mykytowycz & Goodrich, 1974). Das Berammeln findet auch nicht immer in der typischen Position von hinten statt, sondern auch von vorn oder seitlich, so dass man meinen könnte, dass der Rammler nicht weiß, wo vorn und hinten ist. Aus der Beobachtung eines Verhaltens also auf eine Fähigkeit zu schließen, kann ein Irrtum sein. Aus Gesprächen weiß ich, dass viele bei den so genannten "Zusammenführungen" das "Berammeln" unterbinden, weil es "nicht schicklich" oder als Bedrängung des Neuankömmlings empfunden wird. Tatsächlich sollte man aber eigentlich froh über das Verhalten sein, weil es der erste Schritt zur Akzeptanz in der Gruppe sein kann.

Wie auch immer: angetrieben wird die "Fleischeslust" der hoppelnden Vegetarier vor allem durch das Hormon "Testosteron". Es wird im Hoden des Mannes und der Nebennierenrinde produziert. Im Körper der Nebenhoden (Caput epididymidis) reifen die Spermien und werden im Schwanz (Cauda epididymidis) gespeichert. Nach Niepel, 2007 sind Spermien im Nebenhoden 6-7 Tage lebensfähig. In der Wikipedia findet sich die Ausage (mit Quellen belegt), dass Spermien, die länger als zehn Tage reif sind und von den körpereigenen Abbaumechanismen (programmierter Zelltod) nicht beseitigt wurden, durch Ausfluss durch die Harnröhre in Ruhephasen wie z. B. während des Schlafes entsorgt werden (Wikipedia, 2018). "Lebensfähige" Spermien bedeutet aber nicht zwingend "befruchtungsfähig". Orgebin-Crist et al. (1976) stellten fest, dass die Befruchtungsfähigkeit von Spermien aus den Nebenhoden nach 1 Tag ohne Testosteron nicht mehr vorhanden war und nach 3-4 Tagen, wenn Testosteron noch mit im Spiel war.

Testosteron ist ein Hormon, welches (unter anderem) für die Spermatogenese unerlässlich ist, also für die Entwicklung "zeugungsfähiger" Spermien. Angeregt wird die Wirkung des Testosterons in den Keimdrüsen (Gonaden, Hoden) wiederum durch Hormone aus der Hypophyse, einer Drüse im Schädel. Orgebin-Crist et al. wiesen nach, dass 5α-Dihydrotesteron (DHT) offenbar wirksamer als Testosteron die Befruchtungsfähigkeit erhalten kann. DHT ist ein Abbauprodukt des Testosterons und zum Teil des Aufgaben übernimmt und seine Wirksamkeit in den Nebenhoden entfaltet.

Was passiert eigentlich genau bei der Kastration eines Rammlers? Kurz und knapp formuliert bedeutet eine Kastration das Enfernen der Keimdrüsen (Gonaden). Im Falle der Kaninchenrammler werden die Hoden und Nebenhoden entnommen (amputiert) und anschließend der Samenleiter ligiert (abgebunden). Das heißt, es werden nicht nur die Keimdrüsen entfernt, sondern mit ihnen auch der "Produktionsort" des Testosterons und somit die Fähigkeit, Spermien befructungsfähig zu erhalten.

Bild 1: Schematische Darstellung der Fortpflanzungsorgane des männlichen Kaninchens



Wer sich auf die Suche nach Informationen zu diesem Thema macht, sollte vor allem darauf achten, unter welchen Bedingungen die jeweiligen Ergebnisse gewonnen wurden. Letztlich zählt nämlich nicht, ob Spermien noch leben, sondern ob sie auch überhaupt noch in der Lage wären, Eier zu befruchten. Da kommt man schnell an Grenzen, weil nämlich die Motilität, also die Beweglichkeit der Spermien mit Hilfe des Schwanzes entscheidend ist. Und damit kommt man zum Testosteron. Von dessen Versorgung ist das kastrierte Kaninchen aber abgeschnitten, weil ja die Hoden abgeschnitten wurden.

Man muss in Bezug auf die Überlebensfähigkeit und Befruchtungsfähigkeit von Spermien also zwischen folgenden Fällen unterscheiden:
  1. die Überlebensfähigkeit von Spermien im intakten Organismus (ohne Kastration). Die beträgt etwa 10 Tage. 
  2. die Befruchtungsfähigkeit der Spermien im intakten Organismus, die von deren Motilität abhängt, die wiederum von Testosteron und 5α-Dihydrotesteron (DHT) abhängen. Die beträgt 3-4 Tage.
  3. Das Befruchtungsfähigkeit der Spermien im kastrierten Organismus, also wenn Hoden und Nebenhoden fehlen. Die beträgt max. 1 Tag.
Aus den genannten Fakten geht hervor, dass eine Kastrationsfrist, die über 7 Tage hinausgeht, keinen Sinn ergibt. Selbst diese ist schon mit einer großen Sicherheit versehen.
 
"Das Risiko für eine Operation wie die Kastration ist bei Kaninchen sehr gering"
  Damit geht es aus ´Zeitgründen im nächsten Beitrag weiter, also bleiben sie schön neugierig und interessiert!



Quellen:
  • Mykytowycz, R.; Goodrich, B. S. (1974): Skin glands as organs of communication in mammals. Journal of Investigative Dermatology. 62(3), S. 124-131. 
  • Niepel, G. (2007): Kastration beim Hund: Chancen und Risiken - eine Entscheidungshilfe. Stuttgart: Kosmos. ISBN 978-3-440-10121-6 
  • Nieschlag, E.; Behre, H. M.; Nieschlag, S. (2010): Andrology. Male Reproductive Health and Dysfunction. 3rd Edition. Springer. e-ISBN: 978-3-540-78355-8
  • Orgebin-Crist, M.-C.; Jahad, N.; Hoffman, L. H. (1976): The effects of testosterone, 5α-dihydrotestosterone, 3α-androstanediol, and 3β-androstanediol on the maturation of rabbit epididymal spermatozoa in organ culture. Cell and tissue research 167.4: 515-525 
  • Orgebin-Crist, M.-C.; Jahad, N. (1979): The maturation of rabbit epididymal spermatozoa in organ culture: stimulation by epididymal cytoplasmic extracts. Biology of reproduction 21.2. 511-515.
  • Wikipedia (2018): Sperma. Internetressource, Download am 13.02.2018 von https://de.wikipedia.org/wiki/Sperma

Sonntag, 4. Februar 2018

Die Kastration von Kaninchen, Teil 2

Im ersten Teil  hatte ich bereits einige Themen behandelt, die in einer Facebook-Gruppe zwar zur Sprache kamen, aber leider nicht richtig "diskutiert" werden konnten. In diesem Teil möchte ich damit fortfahren, weil ich denke, dass die eine oder andere Frage auch andere sicher interessiert. Die Aussagen, die in der Gruppe getroffen wurden sind blau gekennzeichnet.

"X% aller Kaninchen bekommen Gebärmutterkrebs, das habe ich auf einer amerikanischen Webseite gelesen"
Die Rede war hier ganz offensichtlich von der "House rabbit society" (HRS), die vor vielen Jahren das verbreitete, was man heute als "Fake News" bezeichnen würde. Die HRS ist eine private Tierschutzorganisation in den USA, die mittlerweile Zweigstellen in vielen Staaten Amerikas unterhält. Die Organisation führt viele "Vorteile" der Kastration auf und selbst der Eingriff wird nicht als Risiko gesehen, sondern als "sicheres Verfahren" mit einer Sterblichkeitsrate von nur 0,1%. Gemäß den Aussagen auf der Webseite sind kastrierte Tier gesünder und leben länger als nichtkastrierte. Das Risiko von Krebs der Fortpflanzungsorgane (Eierstock-, Gebärmutter- und Brustkrebs) für ein nicht kastriertes, weibliches Kaninchen wäre praktisch ausgeschlossen. Ein kastriertes Kaninchen würde auch länger leben, da es aufgrund sexuellen Aggressionen nicht versuchen wird, mit anderen Tieren wie Kaninchen, Katzen etc. zu kämpfen (HRS, 2018). Nachweise für die aufgeführten Annehmlichkeiten einer Kastration für Kaninchen findet man natürlich nicht, allenfalls "Erfahrungsberichte" - durchweg positiv. Nun ja: the same procedure as in germany ... Etwas versteckt findet man eine Bibliographie, die wohl als wissenschaftliches Feigenblatt dienen soll. Auf diese möchte ich nun eingehen.

Bevor sich jemand zu einer pauschalen Kritik an den folgenden Informationen aufraffen möchte, weise ich lieber gleich darauf hin, dass Sie, liebe Leser, harte Kost erwartet. Was Doktoranden, Tierschützer und Tierärzte in zwei, drei Sätzen ohne nötige Hintergrundinformationen abhandeln, ist im Prinzip die Darstellung von etwas, was nicht nachweisbar existiert. Egal, wie viele "Studien" Ihnen dafür vor die Nase gehalten werden. Ich weiß, dass ich mit dieser Feststellung auf allgemeinen Unglauben stoße. Dieser Beitrag soll Ihnen zeigen, dass es sich um keine "Verschwörungstheorie" meinerseits handelt. Ich teile Ihnen einfach nur anhand der Originalquellen mit, was tatsächlich festgestellt wurde und unter welchen Umständen Ergebnisse in Untersuchungen festgestellt wurden, die rund 80 Jahre alt sind.

Die ursprünglichen Informationen auf der Webseite der HRS verbreiteten sich weltweit im Netz und wurden auch in Deutschland weitgehend ungeprüft übernommen. Die meisten kennen diese Informationen auch heute noch sinngemäß als: "über 80% aller weiblichen Hauskaninchen bekommen in einem Alter von > 4 Jahren Gebärmutterkrebs."  Die HRS hat die diesbezüglichen Informationen auf ihrer Seite inzwischen geändert. In einer "Note" wird auch darauf verwiesen, dass die 80% der weiblichen Kaninchen nicht zwangsläufig auf Grund von Tumoren starben, sondern aus anderen Gründen.

Bild 2: Screenshot von "rabbit.org", 2018. Das Erstelljahr der "aktuellen" Version wird mit dem 10. Juli 2011 angegeben


Unabhängig von der HRS fällt in Zusammenhang mit Gebärmuttererkrankungen auf, dass deutsche Tierschützer keine aktuellen Studien fordern. Merkwürdigerweise berufen sie sich immer wieder auf "Studien", die aus den Jahren 1920-1960 stammen. Oft wissen sie das auch gar nicht, weil sie auf eine neuere Arbeit verweisen, in die alten Ergebnisse einfach nur zitiert werden. Ich habe bisher noch keine einzige Tierschützerin kennengelernt, die auch nur eine dieser Studien selbst gelesen hat. Wirklich wahr. Sie kennen alle Zahlen bis auf die letzte Kommastelle, haben aber nie eine der Quellen, aus denen sie stammen, selbst gelesen.

Die "mystischen 80%", wie sie in dem Beitrag der HRS genannt werden, finden sich auch in wissenschaftlichen Arbeiten ohne jeden Hinweis darauf, wie die Ergebnisse zustande kamen. Als ein Beispiel soll ein Artikel von 2017 dienen, in dem folgendes festgestellt wurde:

"Die mit Abstand am häufigsten vorkommende Erkrankung des Geschlechtstrakts beim weiblichen Kaninchen ist der Symptomkomplex endometriale Hyperplasieuterines Adenokarzinom [1], [5], [7], [20]. Abhängig vom Alter können bis zu 80 % der Tiere eines Jahrgangs von einem Adenokarzinom betroffen sein [[8]], [[10]]. Daher sind die Aufklärung der Tierhalter und die Durchführung prophylaktischer Kastrationen von größter Bedeutung." (Köstlin & Lübke, 2015).

Es wird also u. a. kurz und knapp erklärt, dass ein Adenokarzinom die häufigste Erkrankung des Geschlechtstrakts weiblicher Kaninchen ist, wovon bis 80% eines Jahrgangs betroffen sein könnten. Dort steht "ist" und nicht "kann sein", also ein unverrückbarer Fakt. Das Witzige daran ist, dass ich genau das Gegenteil behaupten kann und dabei sogar eine der gleichen Quelle benutze, die angegeben wurde. Naja, eigentlich ist es eher traurig ...

Die Quellenangabe zu den ominösen 80% im zweiten Satz mit der Nr. [[8]] ist zufällig dieselbe, die von der HRS angegeben wurde. Sie enthält zusammenfassende Ergebnisse aus einer Vielzahl von Untersuchungen durch den Hauptautor Harry S. N. Greene. Am Ende meines Artikels finden Sie eine Bibliographie der Arbeiten von Greene. Die ist etwas ausführlicher als die der HRS, weil in den jeweiligen Arbeiten von Greene in Querverweisen oft auf andere Arbeiten des Autors verwiesen wird und wenn man alles verstehen möchte, sollte man eben alle Arbeiten lesen. Das kann man aber heute von unserer wissenschaftlichen Elite wohl nicht mehr verlangen.

Wussten Sie, liebe Leser, dass Greene in einer Vielzahl seiner Arbeiten immer wieder auf die Umstände und Schlussfolgerungen hinwies, die zu seinen jeweiligen Beobachtungen führten? Nein? Logisch - die werden ja nie mit erwähnt. Es werden immer nur ausgewählte Informationen zitiert, und das sind immer die, welche nur einem Zweck dienen: das Thema "Uteruserkrankungen" des weiblichen Kaninchens so zu dramatisieren, dass damit die Notwendigkeit prophylaktische Kastration weiblicher Tiere begründet werden kann.

Und wussten Sie, liebe Leser, dass in einer anderen Arbeit von Greene festgestellt wurde, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht ein einziger Uterustumor bei weiblichen Tieren verschiedener Altersstufen festgestellt wurde? Nein? Logisch - das wird ja nie erwähnt. Weil ... naja, Sie wissen schon.

Und wussten Sie außerdem, liebe Leser, dass Greene schon in der 1949 feststellte, dass es zwei Hauptfaktoren gibt, die die Entstehung von Gebärmutterkrebs beeinflussen - nämlich die Konstitution des Tieres und die Ernährung? Und nicht das Kaninchen an sich eine Fehlleistung der Natur ist? Nein? Logisch. - das wird ja nie erwähnt, weil ...naja, ... 

Ein kleiner Streifzug durch die Studien von Harry S. N. Greene

In den Darstellungen der HRS wurde bzw. wird großer Wert darauf gelegt, dass manche "Untersuchungen" immer an jungen Tieren durchgeführt wurden, die das ganze Ausmaß der Uteruserkrankungen aber gar nicht zeigen würden, weil ja Tiere erst ab einem bestimmten Alter erkranken. Das ist eigentlich nicht wirklich überraschend, weil ja auch Menschen erst ab einem bestimmten Alter dazu neigen, an Krebs zu erkranken. Die höchste Erkrankungsrate bei Kaninchen wurde von Greene in der Altersgruppe von 5-6 Jahren festgestellt, und zwar in einer Arbeit, die 1941 veröffentlicht wurde. Als ich diese Zahl das erste Mal gelesen hatte, dachte ich spontan: Hut ab! Labortiere in Einzelkäfigen und Muttertiere gemeinsam mit ihrem Nachwuchs in etwas größeren Käfigen so alt werden zu lassen, ist ganz erstaunlich. Das kriegen nicht einmal viele Haustierhalter in Deutschland hin. Die nächste Altersgruppe wurde sogar mit einem Alter von 6-7 Jahren und einer Erkrankungsrate von 75% angegeben.

Tabelle 1: Auftreten von Uterustumoren in Abhängigkeit vom Alter, aus (Greene, 1941)










Jetzt stellt sich natürlich für den überraschten Laien wie mich die Frage, wie alt Kaninchen eigentlich werden. Und unter welchen Bedingungen sie wie alt werden. Und wie alt werden Laborkaninchen, mit denen alle möglichen Versuche wie z. B. Schupfen- und Pockeninfektionen angestellt werden? Deren gesamte Population in dem Institut zweimal wegen Pockenepidemien fast völlig zusammengebrochen war und wieder aufgestockt wurde? Auch mit Tieren, die eine Pockenerkrankung überstanden hatten? Mit Zukäufen von verschiedenen Kaninchenzüchtern und -händlern? Das scheint den ansonsten detailversessenen Tierschützern aber egal zu sein - nur die 79,1% (bzw. "bis zu  80%", (Köstlin & Lübke, 2015)) interessieren.

Der beste, körperliche Zustand des Wildkaninchens erreicht es mit einem Alter von über 20 Monaten, wenn das erste Jahr überlebt wurde und der zweite Winter bevorsteht. Wildkaninchen in Gefangenschaft mit Schutz vor Räubern können nach (Lockley, 1973) ein Lebensalter von bis zu 10 Jahren erreichen. Von Rödel et al. 2009 sind Zahlen aus Untersuchungen von Wildkaninchen bekannt, die auf einem eingezäunten Gelände lebten, zu dem aber Räuber Zugang hatten. Nur 16,0% der weiblichen Wildkaninchen einer Population wurden älter als 5 Jahre und das Höchstalter für ein weibliches Tier wurde mit 7,8 Jahren ermittelt (Rödel, 2015; pers. Mitteilung). Für Hauskaninchen ähnliche Zahlen zu erhalten, ist nicht möglich, weil niemand die Anzahl von Hauskaninchen in Deutschland kennt. Persönlich kannte ich ein weibliches, unkastriertes Tier unbekannter Rasse (Zwergkaninchen, Mischling), welches 11 Jahr alt wurde.

Für Halter ist es ja erstrebenswert, dass ein Tier sehr alt wird. Entsprechend werden auch Haltungen in der Wohnung propagiert, weil in diesem "geschützten" Raum die Tiere sicher wären und scheinbar entsprechend alt werden können. Es liegt auf der Hand, dass diese Argumentation den Aspekt "Lebensqualität" bzw. "tiergerechte" Haltung völlig außer Acht lässt, obwohl auch das vom Tierschutzgesetz in §2, Abs. 3 gefordert wird. Man könnte ja die Ergebnisse von Greene auch boshafterweise dafür benutzen, eine Käfighaltung zu propagieren, weil Kaninchen mit dieser nachgewiesenermaßen sehr alt werden können.

Die 16% der Wildkaninchen, die nicht älter als 5 Jahre alt werden, wären mit dem Alter einer Frau von 70 Jahren vergleichbar (Statistisches Bundesamt, 2012). Nur 3,4% aller geborenen Frauen werden älter als ihre durchschnittliche Lebenserwartung von 85 Jahren.

Bild 2: Vergleich des Lebensalters von Frauen mit weiblichen Kaninchen auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes, 2012 und von Rödel et al., 2009



Die sehr niedrige, durchschnittliche Lebenserwartung von 2,6 Jahren bei Kaninchen liegt daran, dass als Berechnungsgrundlage alle geborenen Tiere in die Berechnung einfliessen. Die Sterblichkeit ist aber unter den Jungtieren sehr hoch - sie liegt zwischen 70-90% und ist somit mit der bei Menschen nicht vergleichbar. Manche Jungtiere sterben schon im Nest, andere wenige Zeit später durch verschiedene Faktoren (Wetter, Nahrungsmangel, Kokzidiose, Verletzungen durch weibliche Tiere etc.). Das mittlere Alter der Tiere, die das erste Lebensjahr überlebten, betrug in der Untersuchung von Rödel, et al., (2009) 3,9 Jahre für Rammler und 4,2 Jahre für weibliche Tiere.

Wie auch immer: betrachtet man in Bild 2 die Zeitleisten für Frauen und weibliche Kaninchen im Vergleich wird erkennbar, dass z. B. ein dreijähriges Kaninchen einer Frau von rund 42 Jahren gegenübersteht. Ab 35 Jahren werden von den Krankenkassen alle zwei Jahre Gesundheitschecks als Vorsorge bezahlt und die Fruchtbarkeit der Frau nimmt deutlich ab. Das Risiko, an Diabetes zu erkranken, steigt um fünf Prozent mit jeder Zunahme des Körpergewichts um ein Prozent wie eine Langzeitstudie zeigte (Feldmann et al., 2017). Übrigens: Eine unbestrittene Folge der Kastration, die von der HRS "vergessen" wurde zu erwähnen oder als unwichtig erachtet wird, ist die Gewichtszunahme. Das Risiko für Osteoporose ("Knochenschwund") steigt auf Grund des fehlenden Östrogens - bei "intakten" Frauen. Im Falle einer Kastration würde dieser Fall schon wesentlich früher eintreten, nämlich genau ab dem Zeitpunkt des Eingriffs.

Ein Kaninchen mit einem Alter von 4 Jahren entspräche dem einer Frau mit 50. Ich weiß nicht, liebe Leserinnen, welche Vorsorgeleistungen Sie in diesem Alter bereits in Anspruch nehmen, aber Sie würden bestimmt immer noch auf eine nachweisliche Erkrankung warten, um sich erst bei einer Diagnose operieren zu lassen.

Soweit zum Alter von Kaninchen, die in den Untersuchungen von Greene aufgeführt wurden.

Unabhängig davon ahne ich schon die Kommentare, die mich erreichen werden: meine Tiere werden alle mindestens 10 Jahre alt, alle kastrierten Weibchen sind gesund, nie hatte eins Probleme, alle sind glücklich und kuscheln und überhaupt ist die Welt ohne Kastration ein schlechter Ort. Es gibt drei Gründe, warum solche Kommentare sicher interessant, aber (für mich) nicht relevant sind:
  1. weil die Darstellungen nicht nachprüfbar sind,
  2. weil ich mindestens genauso viele Halter kenne und beraten habe, die nach der Kastration ihrer Tiere todunglücklich waren, weil sich eine Reihe von Problemen ergaben und die Tiere eben nicht, wie von der HRS versprochen, gesünder waren,
  3. weil solche Darstellungen nicht repräsentativ sind.
Wie auch immer: die Zahlen der HRS bzw. von Greene, die ich in der Tabelle 1 aufgeführt habe, sind ohne besondere Aussagekraft, weil man aus ihnen nicht erkennen kann, wie die eigentlich zustande kamen. Es handelt sich ja laut HRS immerhin um 849 Tiere, die über einen Zeitraum von 8-10 Jahren untersucht wurden. Wieso ist die Zeitangabe eigentlich so ungenau? Eigentlich ist es üblich, einen Untersuchungszeitraum exakt anzugeben. Und um was für Tiere handelte es sich? Waren das Wildkaninchen? Riesenkaninchen? Zwergkaninchen? Da steht zwar was von "Laborkaninchen", aber wie ist das zu interpretieren? Das "Laborkaninchen" gibt es nicht als Rasse, das wird ein Tier erst dann und unabhängig von einer Rasse, wenn es im Labor gelandet ist.

An dieser Stelle beginnt die Odyssee durch die Artikel von Greene, die nicht nur solche zum Thema "Uterintumore", sondern auch andere einschließt. Also wundern Sie sich bitte nicht, liebe Leser, wenn auf einmal auf Artikel verwiesen wird, in denen es um Pocken oder Mammatumore geht.  Der Mann wusste ja damals nicht, dass seine Arbeiten Jahrzehnte später missbraucht werden.

Und hier werde ich fortfahren, sobald mir etwas mehr Zeit zur Verfügung steht. Bis dahin bleiben Sie, liebe Leser, schön neugierig und interessiert.

Quellen:
  • Feldman, Adina L., et al. (2017): Impact of weight maintenance and loss on diabetes risk and burden: a population-based study in 33,184 participants. BMC public health 17.1. 170.
  • Greene, H. S. N. (1958): Adenocarcinoma of the uterine fundus in the rabbit. Ann N Y Acad Sci; 75: 535-542
  • Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J. (2007): Tierschutzgesetz. Kommentar. 2. Aufl. München: Vahlen (Vahlens Kommentare). ISBN 978380063230
  • HRS (2018): Bibliography on Uterine Cancer. Internetressource, ww.rabbit.org: http://rabbit.org/medical-bibliography/. Abruf am 28.01.2018
  • Köstlin, S.; Lübcke, C. (2015): Ovariohysterektomie beim Kaninchen. kleintier konkret 2015; 18(S 02): 20-2
  • Künzel, F.; Grinninger, P.; Shibly, S.; Hassan, J.; Tichy, A.; Berghold, P.; Fuchs-Baumgartinger, A. (2015): Uterine Disorders in 50 Pet Rabbits. Journal of the American Animal Hospital Association: January/February 2015, Vol. 51, No. 1, pp. 8-14
  • Pschyrembel, W. (2002): Klinisches Wörterbuch. 259. Aufl., Berlin: de Gruyter;. CD-ROM. ISBN 3-11-016523-6
  • Rödel, H. G.; von Holst, Dietrich; Kraus, C. (2009): Family legacies: short- and long-term fitness consequences of early-life conditions in female European rabbits. Journal of Animal Ecology 78. 789-797 
  • Statistisches Bundesamt (2012): Statistisches Bundesamt: Online-Datenbank: Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Stand: 31.05.2012) 
  • von Holst, D., et al. 1999. Social Rank, Stress, Fitness, and Life Expectancy in Wild Rabbits. Naturwissenschaften 86, S. 388–393

Bibliographie zu Tumorerkrankungen weiblicher Kaninchen mit Harry S. N. Greene als Hauptautor
  • Greene, H. S. N. (1934): Rabbit Pox: I. Clinical Manifestations and Course of Disease. J Exp Med  60(4). 427-440
  • Greene, H. S. N. (1934): Rabbit Pox: II. Pathology of the Epidemic Disease. J Exp Med 60(4). 441-455
  • Greene, H. S. N. (1935): Rabbit Pox: III. Report of an Epidemic with Especial Reference to Epidemiological Factors. J Exp Med 61(6). 807-831
  • Greene, H. S. N. (1935): Rabbit Pox: IV. Susceptibility as a Function of Constitutional Factors. J Exp Med 62(3). 305-329
  • Greene, H. S. N. (1937): Toxemia of pregnancy in the rabbit: I. Clinical manifestations and pathology. J Exp Med 65. 809-832
  • Greene, H. S. N. (1938): Toxemia of pregnancy in the rabbit: II. Etiological considerations with especial reference to hereditary factors. J Exp Med 67. 369-388.
  • Greene, H. S. N.; Saxton, J. A. (1938): Uterine Adenomata in the Rabbit: I. Clinical, History, Pathology and Preliminary Transplantation Experiments. J Exp Med 67(5). 691-715
  • Greene, H. S. N. (1939): Uterine Adenomata in the Rabbit: II. Homologous Transplantation Experiments. J Exp Med 69(3). 447-466
  • Greene, H. S. N.; Saxton, J. A. (1939): Hereditary brachydactylia and allied abnormalities in the rabbit. J Exp Med 69. 301-314
  • Greene, H. S. N. (1939): Familial mammary tumors in the rabbit: I. Clinical history. J Exp Med 70. 147-158
  • Greene, H. S. N. (1939): Familial mammary tumors in the rabbit: II. Gross and microscopic pathology. J Exp Med 70. 159-166
  • Greene, H. S. N. (1939): Familial mammary tumors in the rabbit: III. Factors concerned in their genesis and development. J Exp Med 70. 167-184
  • Greene, H. S. N. (1940): Familial mammary tumors in the rabbit: IV. The evolution of autonomy in the course of tumor development as indicated by transplantation experiments. J Exp Med 71. 305-324
  • Greene, H. S. N. (1940): A dwarf mutation in the rabbit: The constitutional influence of homozygous and heterozygous individuals. J Exp Med 71. 839-856
  • Greene, H. S. N. (1941): Uterine Adenomata in the Rabbit: III. Susceptibility as a Function of Constitutional Factors. J Exp Med 73(2). 273-292
  • Greene, H. S. N.; Strauss, J. S. (1949): Multiple primary tumors in the rabbit. Cancer 2(4). 673-691
  • Greene, H. S. N. (1958): Adenocarcinoma of the uterine fundus in the rabbit. Annals of the New York Academy of Sciences 75.1. 535-542


Freitag, 26. Januar 2018

Die Kastration von Kaninchen, Teil 1

Jüngst gab es in einer Facebookgruppe wieder eine Diskussion zur Kastration von Kaninchen. Insbsondere zwei Damen fielen mehr durch Unkenntnis und Pöbeleien auf, als durch ein wirkliches Interesse an Informationen. Das Weltbild der beiden ist dermaßen fest zementiert, dass ich da keine Möglichkeit sehe, irgend etwas im Sinn der Tiere zu verändern. Interessanterweise verschwanden die Damen am nächsten Tag samt ihren Beiträgen aus der Gruppe. Es bleibt die Hoffnung, dass sie wohl später selbst erkannten, dass sie da mehr zerdeppert als gerichtet hatten. Trotzdem werde ich versuchen, auf einige Aussagen der beiden aus dem Gedächtnis nachträglich einzugehen, weil ja sicher viele mitgelesen haben und nicht die Zeit blieb, auf die teilweise grusligen Feststellungen der beiden Trolle (Trollinnen?) entsprechend einzugehen. Es folgen also sinngemäße Wiedergaben (in blau) mit entsprechenden Darstellungen dazu meinerseits.

"Es gibt Studien in jüngster Zeit, die belegen, dass die (Früh-)Kastration von Kaninchen sinnvoll ist"
Ich kenne keine Studien, die so etwas belegen würden, was aber erst einmal nichts bedeuten muss. Merkwürdig wäre es allerdings schon, wenn mir solche entgangen wären, weil ich mich sehr intensiv mit Fachliteratur beschäftige. Auf mehrmalige Nachfrage nachj solchen Studien wurde aber nicht reagiert. Mir würde ja die Quellenangabe reichen, das Material besorge ich mir schon selbst. Es gibt aber z. B. Literatur (auch Studien) über Kaninchen und deren Kastration, der Bedeutung der Geschlechtshormone sowie deren Einfluss auf den Organismus und was passiert, wenn diese auf einmal nicht mehr in ausreichender Menge produziert werden. Das ist ja bei einer Kastration der Fall. Ich hatte das zum Teil bereits in diesem Blogbeitrag beschrieben (Einfluss auf Knochendichte, Kastration weiblicher Kaninchen) sowie auf meiner Webseite (Kastration). Ich werde dort in Kürze die ganzen Informationen zusammenführen.

Der einzige deutsche Pro-Kastrations-Artikel, den ich kenne und der auch von einer der Damen in der Facebookgruppe verlinkt wurde, ist die Veröffentlichung eines Tierarztes, genauer von Dr. B. Lazarz, der sich für die Kastration ausspricht, insbesondere auch einer Frühkastration. Der Artikel erschien 2006 in der Zeitschrift "Rodentia" und ist auf der Webseite der Tierarztes zugänglich. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine wissenschaftliche Arbeit, sondern um eine Meinungsäußerung. Die Zeitschrift "Rodentia" ist vergleichbar mit der "Kaninchenzeitung", bietet aber noch für andere Tierarten Informationen.

Der Artikel ist recht kurz gehalten, mehr Information zum Thema  "Kastrieren oder nicht kastrieren?" finden sich auf der Webseite des Autors. Wenn man sich zu diesem Thema, insbesondere eben auch zur Frühkastration äußert, sollte man erwarten können, dass zumindest ein Basiswissen zur Tierart vorhanden ist. Deshalb ist die folgende Angabe auf der Webseite von B. Lazarz fragwürdig oder genauer - sie ist falsch: "Diese [Geschlechtsreife, A. R.] beginnt abhängig von der Rasse mit 4 bis 6 Monaten bei Zwerg- und mittelgroßen Rassen und mit bis zu 9 Monaten bei Riesenrassen." Die Geschlechtsreife wird bei Kaninchen, unabhängig von der Rasse, mit einem Alter von 3-4 Monaten erreicht und ist natürlich vom Individuum abhängig. Im Alter von 9 Monaten dagegen gelten Kaninchen als ausgewachsen, für den Menschen ist das ein Alter von ca. 21 Jahren, wobei das Gehirn bei ihm erst mit 25 Jahren "fertig" ist. Kaninchenzüchter sprechen, neben der Geschlechtsreife, von einem so genannten "Zuchtalter", welches dem entspricht, mit dem ein Kaninchen ausgewachsen ist, also 9 Monate. Wenn die Riesenrassen erst mit 9 Monaten geschelchtsreif werden würden, könnte man die auch erst mit 9 Monaten kastrieren - ich bezweifle aber, dass die Riesenrammler solange mit ihren Revierstreitigkeiten warten... Wie auch immer - auf der Webseite wird nun folgendes erklärt:

"Wir wollen mal schauen, warum ein Kaninchen kastriert wird, und ob es möglicherweise für Euer Kaninchen infrage kommt. [...]
- Verhütung von Schwangerschaft
- Verhütung von Gebärmutterkrebs
- Verhütung von Scheinschwangerschaften
- Verhütung von Brustdrüsenerkrankungen
- Verhütung von aggressivem Verhalten
- Verhütung von von Urin spritzen
- Verhütung von Hodenerkrankungen
"
(Quelle: Dr. Lazarz, 2018: "Kastrieren oder nicht kastrieren?")

Verhüten, verhüten und nochmals verhüten ...

In dem erwähnten Artikel in der Rodentia wurde vom Autor auch auf die USA verwiesen: "In Deutschland ist im Gegensatz zu den USA die Kastration der Häsin noch nicht an der Tagesordnung, wird sich aber in Zukunft wohl ähnlich wie die Kastration der weiblichen Katze auch bei uns zur Selbstverständlichkeit entwickeln.".Lazarz, 2006). Oh ja, die USA - das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. "Debarking" und "Declawing" sind dort (in einigen Staaten) ja auch "Verhütungsmethoden", die interessant klingen. Hunde, die nicht mehr bellen und Katzen ohne Krallen, damit die Designermöbel der Tierschützer nicht zerkratzt werden - und das alles natürlich nur zum Wohl der Tiere, selbstverständlich.

Damit kämen wir zu einem Punkt, der in der Facebookgruppe hätte diskutiert werden können - bei einem wirklichen Interesse und nicht einfach nur einer Darstellung der eigenen, eingebildeten, korrekten, moralischen Meinung. Denn warum ein Kaninchen in Deutschland kastriert wird bzw. kastriert werden darf, entscheidet nicht allein die Meinung eines Tierarztes, sondern zunächst einmal das Tierschutzgesetz. Dieses gilt nämlich auch für Tierärzte und Tierschützer und völlig unabhängig von einem subjektiven Rechtsempfinden. In der Facebookgruppe wurde u. a. sinngemäß folgendes erklärt: 

"Das Kaninchen nicht prophylaktisch bzw. frühkastriert werden dürfen, stimmt nicht. Das steht im Tierschutzgesetz §6, Abs. 5" und außerdem "Kastration = Amputation - so ein Quatsch"
Aus den Beiträgen der beiden Damen wurde deutlich, dass sie die Inhalte von Gesetzen und deren Anwendung bwz. Interpretation nicht kennen oder verstehen. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle etwas ausführlicher darstellen. Das Thema "Eingriffe an Tieren" im Tierschutzgesetz, welches auch die "Amputation" behandelt, findet sich in §6. Und ja - die Kastration ist eine Amputation, auch wenn Tierschützer das nicht so gern hören.

Begriffe

Es folgen einige Begriffsdefinitionen:

"2. Begriffe. 
a) Amputation ist die beabsichtigte Entfernung (Absetzung, Abtrennung) emes Teils des Körpers. Sie ist nicht beschränkt auf Gliedmaßen, an die in der Umgangssprache vornehmlich gedacht wird. Organe sind aus Zellen und Geweben zusammengesetzte Teile des Körpers, die eine Einheit mit bestimmten Funktionen bilden. Gewebe sind Zellverbände, die den Körper aufbauen und denen eme bestimmte Funktion zugeschrieben wird, auch Knochengewebe.

b) Gewebestörung. Die kleinste, von § 6 gemeinte Einheit ist somit das Gewebe. Die Entfernung und die Zerstörung von Geweben oder Teilen von Geweben können unter dem Begriff "Störung" zusammengefasst werden. Die traditionell "Amputationsverbot" genannte Untersagtmg des § 6 I 1 ist danach richtigerweise das Verbot der Gewebestörung." (Lorz, 2008, Rn 5-6).[...] Gewebestörungen sind alle in Abs 1 Satz 2, Abs 3 genannten Eingriffe wie das Kastrieren, Enthornen, Kürzen des Schwanzes, des Schnabels (OVG Münster RdL 1995, 46: Flugenten) und der Zähne, Tätowieren und Anbringen von Ohr- und Flügelmarken." (Lorz, 2008, Rn 8).

Das Tierschutzgesetz, 2017 beginnt im Vierten Abschnitt zum Thema Eingriffe an Tieren in §6, Absatz 1  folgendermaßen:

"(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn [...]". (TierschG, 2017)

Diese Formulierung nennt man ein "Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt". Das heißt, etwas ist grundsätzlich verboten, aber es werden verschiedene Ausnahmen aufgezählt, für die das Verbot nicht gilt. Umgekehrt bedeutet das, dass eine Kastration natürlich erlaubt ist, aber eben nur für die ausdrücklich genannten Aunahmen. Mit noch anderen Worten: eine pauschale Amputation (Kastration) ist verboten. Dazu noch einmal ein Zitat aus den Kommentaren von Lorz, 2008, Rn 9:

"Amputationen und andere Gewebestörungen außer den ausdrücklich zugelassenen sind im Regelungsbereich der §§ 5 und 6 untersagt. Das gilt unabhängig davon, ob ein vernünftiger, etwa ein wirtschaftlicher, Grund für die Entfernung des Körperteils geltend gemacht werden kann. Daher ist auch keine Erweiterung der Ausnahmefälle auf andere möglich [...]. Ob der betreffende Körperteil fiir das Verhalten oder die Existenz des Tiers entbehrlich ist, hat keine Bedeutung, ebenso wenig Haltungserleichterungen nach der Entfernung des Körperteils (OVG Münster RdL 1995, 46).". (Hervorhebung A. R.)

Die Ausnahmen zum Amputationsverbot im Tierschutzgesetz

Die Ausnahmen, welche für die Kaninchenhaltung relevant sein können, sind die folgenden - das heißt also, das Verbot gilt nicht, wenn:

"1. der Eingriff im Einzelfall
   a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist

[...]
3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
[...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."

zu 1. "tierärztliche Indikation"
Eine tierärztliche Indikation bedeutet nach Wiesner & Ribbeck, 2000 ein Rechtfertigungsgrund für die Durchführung gezielter diagnostischer, therapeutischer und prophylaktischer Maßnahmen und Verfahren bei einer Erkrankung, die durch deren Ätiologie, Pathogenese, Pathophysiologie, Intensität und Verlauf bestimmt wird. Im Pschyrembel, 2002 wird eine Indikation ganz ähnlich definiert als: "Grund zur Anwendung eines bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens in einem Erkrankungsfall, der seine Anwendung hinreichend rechtfertigt ...". (Hervorhebung A. R.)

Das heißt also ganz simpel, dass dem Tierarzt ein erkranktes Tier (ein Patient) vorgestellt wird und er entscheiden muss, ob für den jeweiligen, vorliegenden Erkrankungsfall eine Kastration medizinisch sinnvoll, vertretbar und somit zulässig ist. Im Ernstfall (z. B. bei einer Anzeige) muss er nämlich begründen können, warum die Kastration aus seiner Sicht zulässig war. Deswegen lautet mein Rat an jeden Tierarzt, jede Kastration in einem Krankheitsfall gut zu dokumentieren. Denn auch die Nachweispflicht ist im TierschG geregelt.

In den zwei Kommentaren zum TierschG wird übereinstimmend festgestellt, dass "Verhütung" oder "Vorbeugung" keine Indikation darstellen: "Keine Indikation im Einzelfall liegt vor, wenn es nur um die Bekämpfung denkbarer, künftiger Erkrankungen oder Verletzungen geht [...] Erst recht keine Indikation ist gegeben, wenn hauptsächlich Erleichterungen für die Haltung oder Nutzung angestrebt werden" (Hirt, et al., 2007); "Keine Indikation löst der bloße Wunsch aus, einer denkbaren künftigen Erkrankung vorzubeugen [...] Ebenso wenig die bloße Haltungserleichterung [...].". (Lorz & Metzger 2008), alle Hervorhebungen A. R..

Damit wird klar, dass alle Argumente in Bezug auf mögliche Krankheiten, die mit "Verhütung" beginnen, hinfällig sind. Damit kommen wir zu einem weiteren Argument aus der Facebookdiskussion.

"Dann würden ja viele Tierärzte gegen geltendes Recht verstoßen, was nicht vorstellbar ist.". Tatsächlich macht sich ein Tierarzt theoretisch strafbar, wenn er ohne vernünftigen Grund ein Tier kastriert. Der vernünftige Grund wird nicht durch subjektive Moralvorstellungen oder Meinungen bestimmt. Das gilt nicht nur für Kaninchen. Mir persönlich fällt zum Beispiel kein vernünftiger Grund für die Frühkastration von Tieren ein. Der Tierarzt hat für diesen Fall ja in der Regel noch keinen "Patienten", für den eine Indikation erfolgen könnte. Kastration zum Zweck der "Verhütung" ist nicht zulässig - also schließt das Tierschutzgesetz einen solchen Eingriff an Kaninchen, die noch nicht geschlechtsreif sind, sowieso aus. Aber: wo kein Kläger, das kein Richter. Mir ist klar, dass die "Frühkastration" in Deutschland gängige Praxis ist. Sie wird es aber nur solange sein, bis ein wirklicher Tierschützer diese Praxis vor ein Gericht bringt und somit einen Präzedenzfall schafft.

Die Indikation muss ja nicht immer zwangsläufig zu einer Kastration führen, im Gegenteil - sie kann sogar dazu führen, dass nicht kastriert werden darf. 1996 wurde am Amtsgericht zu Alzey ein solcher Fall verhandelt. Besonders perfide daran war, dass in einem "Übernahmevertrag" eine "Kastrationsklausel" enthalten war, die festlegte, dass Tiere pauschal zu kastrieren seien und an dieser auch noch festgehalten wurde, obwohl ein großes Risiko für die Operation bestand. In dem folgenden Auszug des Urteils habe ich Namen, Seitenumbrüche und nicht relevante Teile entfernt. Die schlechte Lesbarkeit bitte ich zu entschuldigen, aber die Unterlagen, die mir das Gericht auf Anfrage zusandte, waren von suboptimaler Qualität.

Bild 1: Auszug aus dem Urteil des Amtsgerichts Alzey, Aktenzeichen 22 C 903/95 vom 14.06.1996


Aus der Urteilsbegründung wird deutlich, dass das Gericht in erster Linie auf den Zweck des Gesetzes abzielte, nämlich auf die Erhaltung der Unversertheit des Tieres und der Abwendung möglicher Schäden durch z. B. den Eingriff an sich wie auch mögliche, anschließende wie die Gewichtszunahme. Auf mögliche Ausnahmen wurde gar nicht mehr eingegangen.

Klauseln in irgendwelchen Verträgen auch von Tierschutzorganisationen, die eine pauschale Kastration fordern, sind somit hinfällig, weil sie eben nicht das Tierschutzgesetz mit seinem Erlaubnisvorbehalt berücksichtigen (können). Ich denke, dass ist aus dem Inhalt der vorstehenden Informationen deutlich geworden. Aber ich schreibe es vorsichtshalber noch einmal hin: die Unversertheit des Tieres steht für den Gesetzgeber an oberster Stelle - und das ist gut so. Egal, was in Amerika gemachr wird.

2017 wurde in der Zeitschrift "Kleintier Konkret" ein Artikel von S. Gabriel veröffentlicht, der sich mit Techniken der Kastration männlicher Heimtiere, u. a. auch mit dem Kaninchen, beschäftigt. In der Einleitung heißt es:

"Die Kastration des männlichen Heimtiers ist eine häufig vorgenommene Routineoperation in der Heimtierpraxis. Der Eingriff dient nicht nur der Unfruchtbarmachung, sondern ist, vor allem beim Kaninchen, auch eine wichtige Voraussetzung zur Gesellschaftshaltung, weil unkastrierte Rammler mit Eintritt der Geschlechtsreife unverträglich gegen Geschlechtsgenossen werden, markieren und den unangenehmen Geschlechtsgeruch entwickeln. Damit liegt eine rechtfertigende Indikation im Sinne des § 6 Abs. 1 TSchG vor." Die rechtfertigende, tierärztliche Indikation kann natürlich nur für den erst genannten Punkt (Unverträglichkeit) vorliegen, nicht aber für die anderen, genannten Gründe. Bei diesen handelt es sich um solche, die die Haltungsbedingungen betreffen und unangenehm für den Menschen sind, aber nicht die Gesundheit männlicher Tiere betreffen. Da die Kastration nach § 631 BGB als Werkvertrag gesehen wird, schuldet der Tierarzt neben der korrekten Indikationsstellung auch den Operationserfolg und die Durchführung nach dem neuesten Erkenntnisstand der Veterinärmedizin. Die TVT (Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.) empfiehlt in ihrem Merkblatt Nr. 120 zur Dokumentation der Aufklärung über mögliche Operationsrisiken und zur Abwendung eventueller Regressansprüche ein entsprechendes Dokumentationsformular zu verwenden."

Die "rechtfertigende, tierärztliche Indikation" ist allerdings nicht für alle der aufgeführten Gründe für eine Kastration zutreffend, sondern nur für den erstgenannten, nämlich der (möglichen) Unverträglichkeit unkastrierter Rammler in gemeinschaftlicher Haltung. Markierverhalten und dem Menschen unangenehme Gerüche dagegen sind tierartspezifische Eigenschaften und somit nicht "wegzuoperieren". Die haben vom Halter akzeptiert zu werden. Als Alternative wären Plüschhasen empfehlenswert.

Das Merkblatt Nr. 120 der "Tierztliche Vereinigung für Tierschutz" (TVT) wurde für Hunde und Katzen erstellt, ist aber in weiten Teilen auch für Kaninchen zutreffend. Dort heißt es u. a.:

"Eine Kastration aus veterinärmedizinischer Indikation stellt eine Therapie für eine diagnostizierte Erkrankung dar, wie z.B. Tumoren von Ovar, Uterus oder Hoden. Somit handelt es sich um eine kurative Kastration. In der Mehrzahl der Fälle wird jedoch der Wunsch nach einer Kastration aus nicht medizinisch indizierten Gründen geäußert. Als Gründe werden die Vermeidung der Fortpflanzung oder potentieller Erkrankungen sowie eine Erleichterung der Haltung angeführt. Es handelt sich in diesen Fällen um eine elektive [bewusste Auswahl einer ärztlichen Handlung, Anm. A. R.] Kastration, die eine Abwägung erfordert, ob im konkreten Fall (Einzelfall) durch Veränderungen in der Haltung, durch eine verhaltenstherapeutische Behandlung oder eine medikamentelle (hormonelle) Beeinflussung der Läufigkeit der Hündin bzw. der sexuellen Hyperaktivität oder der Aggressivität des Rüden der gleiche Effekt erzielt werden kann. Besonders in letzterem Fall ist durch die Applikation eines entsprechenden Medikaments die Ursache der Aggressivität einzugrenzen, denn durch die Absenkung des Testosteronspiegels wird nur das durch dieses Hormon stark beeinflusste Verhalten verändert. [...] Der Halter ist über mögliche Operationsrisiken und nachfolgende Nebenwirkungen aufzuklären. Um Regressforderungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, ein spezielles Formular zu verwenden, auf dem auch die möglichen Komplikationen aufgeführt sind, das vom Halter unterschrieben wird." (TVT, 2011), Hervorhebungen A. R.

Ich möchte es mal so formulieren: nach dem, was ich von verschiedenen Tierärzten gehört und gelesen habe, bewegen sich viele auf einem Minenfeld. Sie wissen es nur nicht. Bisher sind sie auf keine drauf getreten. Merkblätter des TVT werden übrigens auch in den Kommentaren zum TierSchG angeführt. Zu den Risiken einer Kastration bei Hunden und Katzen gibt sich das Merkblatt sehr zurückhaltend, wenn auch ausführlicher als die meisten Tierärzte.

Weil ich nun gerade bei Kastrationsrisiken bin: üblicherweise wird bei solchen immer nur die Operation betrachtet - nie die möglichen Folgeschäden. Die werden geflissentlich ausgeblendet. Entweder sind sie nicht bekannt, was für einen Tierarzt ein Armutszeugnis wäre und auch seine Auskunftspflicht verletzen würde oder sie werden bewusst verschwiegen.

Ein ganz bemerkenswertes Buch zu diesem Thema schrieb zum Beispiel  Gabriele Niepel bereits 2007. Bei einem großen Online-Buchhändler kann man dazu zwei "kritische" Bewertungen lesen, die mich in puncto "Niveau" an die erwähnten zwei Damen aus der Facebookgruppe erinnern.

2014 wurden Ergebnisse aus einer Langzeituntersuchung über die Folgen der Kastration von Hunden veröffentlicht. Dieser Artikel ist besonders für faule Rechercheure interessant, weil er bereits in der Einleitung eine Masse an Informationen liefert, deren Inhalt einen äußerst nachdenklich zurücklassen. Wer jetzt meint, es geht ja hier um Hunde und nicht um Kaninchen, sollte sich vergegenwärtigen, dass viele Prozesse im Organismus von Säugetieren vergleichbar sind, vor allem hormonelle. Ich übersetze mal die wichtigsten Passagen aus der Einleitung. Die Zahlen in den eckigen Klammern sind die Quellenangaben im Original die ich mit aufführe, damit Interessierte diese im Quellenverzeichnis des Artikels einfacher finden können, der hier öffentlich zugänglich ist. "Intakt" bedeutet in den Beschreibungen "nicht kastriert":
  • eine Studie über Osteosarkome (OSA, bösartiger Knochentumor) bei mehreren Rassen ergab einen Anstieg um das Doppelte bei kastrierten Hunden im Vergleich zu intakten Hunden [5]
  • Bei Rottweilern, die vor dem 1. Lebensjahr kastriert wurden, stieg das Auftreten von OSA auf das 3-4-fache im Vergleich zu intakten Hunden an [6]. 
  • Eine Studie über das kardiale (das Herz betreffend) Hämangiosarkom (HSA) bei kastrierten Weibchen ergab, dass die Inzidenz für diesen Krebs viermal größer war als die von intakten Weibchen [7] 
  • eine Studie über HSA der Milz bei kastrierten Weibchen fand Raten, die 2 mal höher als bei intakten Weibchen war [8]. 
  • Eine Studie zum Lymphosarkom (LSA, Lymphom, bösartige Neubildung lymphatischer Zellen z. B. in den Lymphknoten, Mandeln, der Milz oder Stammzellen im Knochenmark) ergab, dass kastrierte Weibchen eine höhere Inzidenz für diese Erkrankung aufwiesen als intakte Weibchen [9]. 
  • Für kutane Mastzelltumoren (MCT) wurde eine Zunahme der Inzidenz bei kastrierten Weibchen auf das Vierfache im Vergleich zu intakten Weibchen festgestellt [10]. 
  • Prostatakrebs wird beim Hund im Gegensatz zum Menschen durch die Entfernung von Testosteron potenziert. Eine umfangreiche Studie ergab, dass dieser Krebs bei kastrierten Rüden viermal häufiger auftrat als bei intakten Rüden [11]. 
  • Der am häufigsten erwähnte Vorteil der Frühkastration von Hündinnen ist der Schutz vor Brustkrebs (MC) [12]. Eine kürzlich veröffentlichte Metaanalyse über kastrierte Weibchen und MC ergab jedoch, dass der Beweis, dass die Kastration mit einem verringerten Risiko für MC verbunden wäre, nur schwach ist [13].
  • in einer umfassenden Studie über die Kastration von 759 Golden Retrievern wurden die Auswirkungen der Kastration bei Rüden und Weibchen untersucht, die früh kastriert (< 1 Jahr) und spät kastriert (> 1 Jahr) wurden [14]. Fast 10 Prozent der früh kastrierten Rüden wurden mit LSA diagnostiziert, 3 mal mehr als intakte Rüden. Es gab keine Fälle von MCT bei intakten Weibchen, aber bei spät kastrierten Hündinnen lag die Rate bei fast 6 Prozent. Die Inzidenz von HSA bei spät kastrierten Weibchen war ebenfalls höher als bei intakten Weibchen.
  • Eine Studie unter Verwendung einer veterinärmedizinischen Datenbank mit über 40.000 Hunden ergab, dass kastrierte Rüden und Weibchen häufiger an Krebs sterben als intakte Hunde, insbesondere an OSA, LSA und MCT [15]. 
  • In einer Studie über Vizslas wurde das Auftreten von Krankheiten in einer Online-Umfrage unter Haltern ermittelt. In dieser war die Inzidenz von Krebserkrankungen bei kastrierten Hunden höher als bei intakten Hunden [16]. Die wichtigsten Krebsarten im Zusammenhang mit der Kastration waren LSA, HSA und MCT. Das Vorkommen von MC war sehr gering bei intakten Weibchen. 
  • In einer Studie [14] wurden Gelenkerkrankungen untersucht. Von den früh kastrierten Rüden wurden 10 Prozent mit Hüftdysplasie (HD) diagnostiziert, doppelt so viel wie intakte Rüden. Es gab keine Fälle von CCL bei intakten Rüden oder Weibchen, bei früh kastrierten Rüden und Weibchen lag das Vorkommen aber bei 5 Prozent und 8 Prozent.
  • In einer eigenen, früheren Studie über die Auswirkungen der Kastration wurde von den Autoren festgestellt, dass sich die Inzidenz von zwei Gelenkerkrankungen und drei Krebsarten deutlich erhöht hatte. In der neuesten Studie wurden über einen Zeitraum von 13 Jahren die Auswirkungen der Kastration in bestimmten Altersbereichen untersucht: vor 6 Monaten, zwischen 6-11 Monaten, nach dem 1. Jahr und im Bereich vom 2. bis zum 8 Lebensjahr. Die untersuchten Gelenkerkrankungen waren Hüftdysplasie, Schädelkreuzbandriss und Ellenbogendysplasie. Die untersuchten Krebsarten waren Lymphosarkom, Hämangiosarkom, Mastzelltumor und Brustkrebs. 5% der Hunde einer Rasse der intakten Rüden und Weibchen hatten eine oder mehrere Gelenkerkrankungen. Dieser Wert verdoppelte sich für frühkastrierte (6 Monate) in Bezug auf die Inzidenz einer oder mehrerer Gelenkerkrankungen bei beiden Geschlechtern. Bei männlichen und weiblichen Golden Retrievern, deren Rate  an Gelenerkrankungen mit 5% bei intakten Hunden gleich war, erhöhte sich die Rate nach der Kastration mit 6 Monaten auf das 4- bis 5-fache von intakten Hunden! Die Inzidenz für eine oder mehrere Krebsarten bei kastrierten, weiblichen Labrador-Retrievern stieg leicht über das Niveau von 3 Prozent im Vergleich zu intakten Weibchen. Aber im Gegensatz erhöhte die Kastration in allen Perioden bis zum Alter von 8 Jahren die Rate von mindestens einer der Krebsarten um das 3-4-fache. Bei männlichen Golden und Labrador-Retrievern hatte die Kastration relativ geringe Auswirkungen auf das Auftreten von Krebserkrankungen. Vergleiche von Krebserkrankungen in den beiden Rassen deuten darauf hin, dass das Auftreten von Krebserkrankungen bei weiblichen Golden Retrievern ein Spiegelbild der besonderen Anfälligkeit für die Entfernung von Gonadenhormonen ist. Neben der Vermeidung erhöhter Risiken für Gelenkerkrankungen und Krebserkrankungen gibt es Hinweise darauf, dass der altersbedingte kognitive Rückgang durch die Kastration beschleunigt werden könnte.
Diese Fakten sprechen für sich und sie bedeuten, das der Wunsch von Haltern nach "Verhütung" bestimmter Krankheiten Risiken produziert, die um ein Vielfaches höher sind. "Verhütung" bedeutet ja, das einem möglichen Fall vorgebeugt werden soll, der noch gar nicht eingetreten ist und möglicherweise nie eintreten wird. Die Verhütungsmaßnahme in Form einer Amputation (Kastration) dagegen kann aber zu anderen Krankheiten wie z. B. Krebs führen, auf den in dieser Retrospektive besonderer Wert gelegt wurde. 

zu 3. "für die vorgesehene Nutzung zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich"
Aus dem folgenden Zitat aus Hirt et al., 2007 wird deutlich, dass diese Ausnahme wohl für die gewerbliche "Nutzung" von Tieren gedacht ist:

"Unerlässlich" bedeutet "unbedingt notwendig". Mit der Einfügung dieses Begriffes durch das ÄndG 1986 wollte der Gesetzgeber klarstellen, "dass Tiere nicht durch Vornahme einer Amputation einem vielleicht aus betriebswirtschaftliehen Gründen zweckmäßigen Haltungssystem angepasst werden dürfen, sondern dass mit Vorrang die Haltungsbedingungen verbessert werden müssen. [...] Entsprechend dazu ist in den neueren Empfehlungen des St. Ausschusses zum ETÜ stets die Rede von dem nötigen "Bewusstsein, dass Umgebung und Betreuung den biologischen Erfordernissen der Tiere entsprechen müssen, anstatt zu versuchen, die Tiere der Umgebung zB durch Eingriffe ,anzupassen'" (so u.a. die Präambel der Empfehlungen für Haushühner, Pekingenten, Moschusenten, Hausgänse, Straußenvögel, Pelztiere). Es bedarf deshalb einer Einzelfallprüfung durch die nach § 15 zuständige Behörde, ob die beabsichtigte Teilamputation unbedingt notwendig ist, um im Rahmen der vorgesehenen Nutzung das Tier selbst oder andere Tiere vor Krankheiten oder Verletzungen zu schützen. Die Behörde sollte sich dabei folgende Fragen stellen:
1. Welche Verletzungen oder Krankheiten drohen, wenn auf den Eingriff verzichtet wird?
2. Welches sind die für diese Gefahr ursächlichen Faktoren, insbesondere in den Bereichen ,Ernährung', ,Pflege' und ,Unterbringung'?
3. Hat der Halter glaubhaft gemacht, diese Faktoren so weit wie möglich (und nicht nur so weit wie betriebswirtschaftlich zweckmäßig) verbessert zu haben? (vgl. auch Abs. 5: Die Behörde kann die Vorlage von Augenscheinsobjekten wie Fotos und Filmen, von Urkunden, von eidesstattlichen Versicherungen und von Sachverständigengutachten verlangen; die Auskünfte und Belege kann sie sowohl formlos als auch mittels förmlichen Verwaltungsakts einfordern; vgl. Kluge/Hartung § 6 Rn. 11)
4. Hat der Halter darüber hinaus glaubhaft gemacht, dass die Gefahr dennoch fortbesteht sowie dass
5. die drohenden Krankheiten oder Verletzungen schwerer wiegen als die beabsichtigte Teilamputation?
" (Hirt et al., 2007; Rn 9; Hervorhebungen A. R.)

Wie auch immer: aus meiner Sicht ist eine Kastration mittels tierärztlicher Indikation auch bei Heimtieren möglich, wenn sie zum Schutz des Tieres durchgeführt wird. Das heißt z. B., dass bei weiblichen Tieren, die aus hormonellen Gründen zu einem ständigen und wiederholten Nestbau oder zu einer ständig geschwollenen Milchleiste neigen, die ihre eigene Gesundheit gefährdet, eine Kastration durchaus in Erwägung gezogen werden kann. Vom Tierarzt, und von niemand anderem. Bei einem eventuellem Rechtsstreit müsste dieser aber eben durch entsprechende Nachweise (Punkt 3) seinen Eingriff rechtfertigen können.

Aber: wenn von Haltungsbedingungen die Rede ist, muss man im Ernstfall glaubhaft belegen können, dass man alles mögliche getan hat, diese den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Wenn das der Fall wäre, kann es zu vielen Problemen bis hin zu Gebärmuttererkrankunegen der weiblichen Tiere in der Heintierhaltung, vergleichbar mit denen in der Natur aber nicht oder nur sehr selten kommen. Und wissen Sie was, liebe Leser? Auch das fordert der Gesetzgeber. Unglaublich, aber wahr. Er hat nämlich bestimmt, dass ein Tierhalter "über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen" muss. (TierschG, 2017, §2). Der Halter muss sich also informierten und dann auch noch handeln.

zu 5. "unkontrollierte Fortpflanzung"
Eine unkontrollierte Fortpflanzung wäre nur dann möglich, wenn ein zeugungsfähiger Rammler mit einem zeugungsfähigen Weibchen gehalten werden würde. Rammler werden heute pauschal kastriert, weil sie sich im geschlechtsfähigen Alter mitunter blutige Rangordnungskämpfe liefern, die ein hohes Beschädigungspotential aufweisen oder eben um eine unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern. Damit würde dieses Argument für eine Kastration von Weibchen entfallen, weil ja der zeugungsfähige Partner fehlt.

Die Formulierung "...zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird" resultiert aus der Begründung für die Änderung des TierschG, die in der Bundestagsdrucksache BT Drs 13/7015, 1997 veröffentlicht wurde:

"Die bisherige Fassung des § 6 läßt die hier gebotenen Maßnahmen nicht in rechtlich einwandfreier Weise zu. Die vorgesehene Formulierung erlaubt auch die Kastration, um u. a. für die Zucht nicht mehr verwendbare Tiere weiterhin halten zu können."

Das klingt ganz danach, als wären Lobbyisten der Zucht- und Mastindustrie für diese Änderung am Werk gewesen. Lorz & Metzger, 2008 sehen in der "weiteren ... Haltung des Tieres" auch den Punkt einer "Verträglichkeit mit anderen Tieren". Dieser Passus wäre aber eigentlich auch schon durch den Satz 3 zulässig, in dem festgehalten wurde, dass die Kastration zulässig ist, wenn sie "zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist".

Inwieweit das für die Heimtierhaltung ohne ökonomische Zwänge als zulässig erachtet wird, ist fraglich, weil ungeklärt. Theoretisch wäre für die Heimtierhaltung nämlich die Änderung von Haltungsbedingungen möglich, was immer einem möglichen, abzuwendenden Schaden für das Tier durch eine Kastration vorzuziehen wäre.

Grundsätzliches zu Tierarztmeinungen

Tierärzte, die sich für die pauschale (Früh-)Kastration von Tieren aussprechen, führen als Argument in der Regel ihren Klinikalltag und die dort vorstelligen Halter mit ihren Tieren an. Daraus schließen sie z. B., dass der Anteil an Kaninchen mit Gebärmuttererkrankungen sehr hoch sei. Das kann durchaus sein, ist aber ein rein subjektives Argument. Dieses wird häufig durch Beschreibungen und Bilder von dramatischen Gebärmutterveränderungen gestützt, bei denen man sich immer wieder fragt, wie es eigentlich überhaupt so weit kommen konnte. Im Prinzip kann das nur bedeuten, das die Halter ihre Orchideen im Wohnzimmer intensiver begutachten als die Tiere, die zu ihren Füßen herumlaufen. Mit seiner Forderung nach amerikanischen Verhältnissen unterstützt Dr. Lazarz meiner Meinung nach im Prinzip Halter, die sich Tiere anschaffen und diese dann zurechtoperieren lassen wollen, damit sie keinen Dreck machen und nicht krank werden. Bis zu weiteren, amerikanischen Auswüchsen wie Krallen ziehen bei Katzen oder Durchtrennen der Stimmbänder bei Hunden sollte es in Deutschland auf keinen Fall kommen. Im Gegenteil: die Tierhaltung sollte so streng reglementiert werden, dass nicht "Hinz und Kunz" sich ein Tier anschaffen, dieses für eine leichtere Haltung operativ modellieren lassen und bei endültigem Nichtgefallen im Tierheim abladen.

Tierärzte geben häufig eine Entscheidungshilfe insofern, dass Risiken einer Kastration allein auf die Operation beschränkt werden - und selbst diese werden noch nach dem Motto "nicht so schlimm" bagatellisiert. In den seltensten Fällen sehen Tierärzte ihre Patienten nicht wieder. Sie wissen also oft gar nicht, was denn ihr Eingriff nun für das Tier bewirkt hat. Die Tierhalter wiederum erkennen im seltensten Fall und das nur nach Aufklärung, dass ein späteres Problem bei ihrem Tier letztlich auch auf die Kastration zurückgeführt werden kann. Harnsteine, Gebissanomalien, verschiedene Krebsarten, vermehrter Parasitenbefall wegen eines gestörten Immunsystems und abnormaler Gewichtszunahmen, weitere oder gar gesteigerte Aggressivität usw. sind ganz "normale", mögliche Nachwirkungen einer Kastration. Ganz zu schweigen von kognitiven Einbußen, die bei Kaninchen so gut wie gar nicht zur Sprache kommen. So was hört  oder liest man nur selten, denn wer gibt schon gern zu, dass er eine falsche Entscheidung getroffen hat? Ich höre sie nicht selten am Telefon, wenn sich Halter am Telefon melden und die Ursachenanalyse ergibt, dass wohl die Kastration der Auslöser für diverse Krankheiten gewesen sein muss, für die sich dann der Tierarzt nicht mehr zuständig sieht. Kennen Sie den Begriff "austherapiert", liebe Leser?

Viele Tierärzte berichten mittlerweile von einer dramatischen Zunahme von weiblichen Kaninchen in ihrer Praxis, die eine Umfangsvermehrung oder eine tumoröse Erkrankung der Geschlechtsorgane aufweisen würden. Deshalb wäre aus ihrer Sicht die pauschale Kastration, möglicherweise sogar eine  Frühkastrationen von Häsinnen zu befürworten. Ich weiß nicht, in welchem Maß heute im Medizinstudium noch "Statistik" gelehrt wird. Normalerweise müssten Tierärzten Begriffe wie "Grundgesamtheit" bzw. "Population", "Stichprobe", "Variable", "Signifikanz" usw. bekannt sein. Aus diesem Grund müssten sie dann eigentlich auch wissen, was ihre Aussagen wert sind - nämlich nichts. Sie taugen allenfalls im Sinn des "Monitoring" der Erfassung eines Sachverhaltes, der sich allerdings nur auf ihre Praxis beschränkt und sämtliche, mögliche Einflussgrößen völlig außer Acht lässt. Daraus lässt sich auch die simple Weisheit im wissenschaftlichen Denken ableiten, dass eine Korrelation keine Kausalität darstellt. Mit anderen Worten: eine hohe Korrelation bzw. ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen zwei Variablen bedeutet nicht zwangsläufig, dass die zwei Variablen auch kausal (ursächlich) miteinander zusammenhängen. Der scheinbare Zusammenhang könnte auch durch eine weitere Variable verursacht werden, die unberücksichtigt blieb.

Ich möchte an verschiedenen Beispielen darstellen, warum es vielleicht für den Tierarzt zwar interessant sein könnte zu wissen, warum er so viele weibliche Patienten bekommt, dass das aber für eine Pauschalisierung oder sogar Empfehlung nicht taugt.
  • Es gibt nur wenige Tierärzte, die publizieren. Es ist nicht bekannt, ob es genauso viele Tierärzte geben könnte, die eine gegenteilige Beobachtung (viele weibliche Kaninchen mit nur wenig Erkrankungen) in ihrer Praxis machen. Gesunde Tiere sind für Tierärzte uninteressant.
  • Niemand kennt die genaue Gesamtpopulation an weiblichen Hauskaninchen in Deutschland. Es ist einem Tierarzt also nicht bekannt, wie hoch, prozentual gesehen, der Anteil an erkrankten Tieren ist. Er kann somit keine Aussage darüber treffen, ob der Anteil kranker Tiere, gemessen an der Grundgesamtheit, hoch oder gering ist. Gesunde Tiere sind für Tierärzte uninteressant.
  • Ein Tierarzt weiß nicht, wie viele Kaninchenhalter mit wie vielen Tieren in seinem Einzugsbereich leben. Er weiß auch nicht, wie viele dieser Tiere gesund und wie viele krank sind (Grundgesamtheit bzw. Population). Gesunde Tiere sind für Tierärzte uninteressant.
  • Gibt es in seinem Einzugsbereich viele Tierschutzorganisationen, die sich um Kaninchen kümmern oder werden neu gegründet, hat das Einfluss auf seine Patientenzahl, denn die kümmern sich vornehmlich um kranke Tiere.
  • So genannte "Pflegestellen" bedeuten suboptimale Haltungsbedingungen (schon wegen dem ständigen Wechsel der Tiere) und somit eine erhöhte Patientenzahl - ist die Anzahl der Pflegestellen in seinem Einzugsbereich hoch oder niedrig?
  • Wie viele, andere Tierärzte gibt es in seinem Einzugsbereich?
  • Gehört die Praxis zu denen, die nach Terminvereinbarung ohne Fragen kastrieren? (viele Tierschützer meiden Tierärzte mit einem Verantwortungsgefühl gegenüber dem Tier - siehe Grundsatz "Unversertheit")
  • Ist die Praxis teurer oder preiswerter als andere?
  • Wird der Tierarzt empfohlen ...?

... und so weiter und so fort ...

Nach der Veröffentlichung von Dr. Lazarz und seinen Darstellungen auf der Webseite ist es z. B. durchaus vorstellbar, dass jeder, der ähnlich denkt wie er und in seinem Einzugsbereich lebt, zu ihm in die Praxis kommt. Das bei einer OP dann festgestellt wird, dass die Gebärmutter verändert ist, wäre gar nicht überraschend. Vor allem bei älteren Tieren. Das trifft genauso für den Menschen zu. Organe verändern sich nun mal mit dem Alter. Ob das allerdings immer gleich in einer Amputation gipfeln muss, ist fraglich. Selbst in den Arbeiten von Greene, auf die ich später noch eingehe wurde festgestellt, dass post mortem zwar Gebärmutterveränderungen festgestellt wurden, diese aber nicht für den Tod ursächlich waren.

Tja, liebe Leser - Sie vermissen jetzt bestimmt Aussagen zur "Frühkastration" von Kaninchen. Sie haben aber sicher in der Herleitung der verschiedenen Grunde für eine Kastration schon selbst darauf geschlossen, dass das Tierschutzgesetz diese nicht erlaubt (weil es keinen Patienten gibt). Wir erinnern uns: "Erlaubnisvorbehalt". Alle Eingriffe an Tieren sind verboten, es sei denn, die Voraussetzungen für bestimmte Ausnahmen werden erfüllt. Die Frühkastration wird aber durch keine einzige Ausnahme gerechtfertigt. Ergo ist sie unzulässig. Eigentlich.

"X% aller weiblichen Kaninchen bekommen Gebärmutterkrebs, das habe ich auf einer amerikanischen Webseite gelesen"

Darauf und auf die so genannte "Kastrationfrist" gehe ich im nächsten Beitrag ein, also bleiben sie schön neugierig und interessiert!

Quellen:
  • Amtsgericht Alzey, Aktenzeichen 22 C 903/95; 14.06.1996
  • Gabriel, S. (2017): Die Kastration männlicher Heimtiere – lieber offen oder bedeckt? 20(S 01): 7-12.https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/s-0043-101331#N65732. DOI:10.1055/s-0043-101331. Abruf am 24.1.2018
  • Hart, B. L.; Hart, L. A.; Thigpen, A. P.; Willits, N. H. (2014): Long-Term Health Effects of Neutering Dogs: Comparison of Labrador Retrievers with Golden Retrievers. PLoS ONE 9(7): e102241. doi:10.1371/journal.pone.0102241
  • Hirt, A.; Maisack, C.; Moritz, J. (2007): Tierschutzgesetz. Kommentar. 2. Aufl. München: Vahlen (Vahlens Kommentare). ISBN 9783800632305
  • Lazarz, B. (2006): Scheinträchtigkeit und andere hormonbedingte Erkrankungen beim Kaninchen. Rodentia Nr. 29, Jahrgang 6(1). 58-59
  • Lorz, A.; Metzger, E. (2008): Tierschutzgesetz mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift, Rechtsverordnungen und Europäischen Übereinkommen sowie Erläuterungen des Art. 20 a GG. Kommentar. begründet von Lorz, A.; bearbeitet von Metzger, E. 6., neubearbeitete Aufl. München: C. H. Beck. ISBN 978340655436
  • Niepel, G. (2007): Kastration beim Hund. Chancen und Risiken - eine Entscheidungshilfe. Franckh Kosmos Verlag. ISBN-13: 978-3440101216
  • Pschyrembel, W. (2002): Klinisches Wörterbuch. 259. Aufl., Berlin: de Gruyter;. CD-ROM. ISBN 3-11-016523-6
  • Wiesner, E.; Ribeck, R. (2000): Lexikon der Veterinärmedizin. Enke: Stuttgart. ISBN 3-7773-1459-5

Donnerstag, 10. August 2017

Die Kastration weiblicher Kaninchen

Vor kurzem wurde von einem Tierarzt ein Beitrag zur Kastration weiblicher Kaninchen veröffentlicht. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und kurz auf dieses Thema eingehen.

Wildkaninchen werden in der Natur bis zu 7 Jahre alt. In ihrem Leben durchlaufen sie verschiedene Lebensphasen: Wachstum, Fortpflanzung und Altern. Diese sind immer verbunden mit bestimmten Positionen der einzelnen Tiere in der Gruppe. Diese Positionen besteht hierarchisch jeweils unter den Rammlern und den Häsinnen. Die Rammler sind prinzipiell mit der Gruppenordnung und Revierverteidigung beschäftigt, Häsinnen ab ihrer Geschlechtsreife mit der Geburt von Jungen. In der Regel bringen sie im Laufe des Jahres 3-5 Würfe zur Welt. Außerdem sind hauptsächlich sie es, die Baue anlegen und diese als „Brutplätze“ gegen andere Weibchen verteidigen. Rangniedere Weibchen werden oft erst zum Ende der Hauptfortpflanzungszeit (Frühjahr/Sommer) trächtig und nutzen überwiegend eigene, vom Hauptbau entfernte Baue bzw. Röhren, um dort ihren Nachwuchs zur Welt zu bringen.

Während Häsinnen einen Wurf säugen, sind sie oft schon wieder trächtig. Aus diesem Grund werden die Jungtiere eines Wurfes zum Ende der Säugezeit (ca. 21 Tage) von der Mutter attackiert und vertrieben. Zum einen aus Selbstschutz, um nicht zu viel Substanz zu verlieren und zum anderen, um den nächsten Wurf wieder versorgen zu können.

Fremde Tiere haben es sehr schwer, in eine Gruppe integriert zu werden. Das gelingt erst nach sehr langer Zeit.  Es hängt u. a. von der Gruppenzusammensetzung ab und wie schnell es ihnen gelingt, den „Geruch der Gruppe“ anzunehmen. Das ist der Faktor, der für den sozialen Zusammenhalt einer Gruppe am wichtigsten ist.

Rammler sind gegenüber Jungtieren zurückhaltend und „höflich“. Besonders das höchste, männliche Tier sorgt immer wieder dafür, dass alle Tiere der Gruppe mit seinem Geruch versehen werden. Dafür sorgt er mit Sekreten der Kinn- und Leistendrüsen. Um letzteren den Tieren "seiner" Gruppe zu verleihen, werden auch Jungtiere öfters „beritten“, was in der Regel als sexuelles Verhalten verstanden wird, aber nicht ist. Durch dieses Verhalten werden Tiere mit dem Sekret der Leistendrüsen versehen.

"Verhaltensauffälligkeiten" bei Kaninchen sind in der Regel nichts weiter als völlig normale Verhaltensweisen, egal in welcher Form. Aggressionen können ausgelöst werden durch Schmerzen, Angst oder Artgenossen, die man "nicht riechen kann". Diese Verhaltensweisen "weg zu operieren" ist gesetzlich und auch ethisch unzulässig.

Weibliche Hauskaninchen sind nach der Geschlechtsreife häufig aggressiv, auch wenn kein Nachwuchs vorhanden ist. Vor allem gegenüber anderen, weiblichen Tieren. Sie wissen ja nicht, dass sie nie Nachwuchs bekommen können. Scheinträchtigkeiten entwickeln sich oft schon durch das Berühren/Streicheln. Auf diese Weise werden zwar Eizellen freigesetzt, aber eben nicht befruchtet. Für die Häsin macht das erst einmal keinen Unterschied und das äußert sich auch im Verhalten.

Das Tierschutzgesetz lässt Amputationen bei Kaninchen eigentlich nur in 3 Fällen zu:
  • Zur Vermeidung ungewollten Nachwuchses. Das ist in der Regel dadurch gegeben, dass Rammler pauschal kastriert werden
  • Wenn Schäden für das Tier oder andere Tiere absehbar bzw. wahrscheinlich sind
  • Nach tierärztlicher Indikation.

Wenn ein Weibchen immer wieder scheinträchtig wird, die Milchleiste anschwillt und öfters "Nester" gebaut werden, wäre der Fall gegeben, über eine Kastration nachzudenken. Wenn ein Tier andere Tiere verletzt, muss die Haltung geändert oder das Tier abgegeben werden. Das wäre kein Fall für einen Tierarzt. Eine tierärztliche Indikation ist gegeben, wenn durch entsprechende Untersuchungen festgestellt wird, dass eine Kastration unumgänglich ist. Das kann zum Beispiel durch Ultraschall erfolgen. Eine bloße Veränderung einer Gebärmutter bedeutet nicht, dass ihre Entfernung nötig wäre. Vor allem muss, wie bereits erwähnt, darüber nachgedacht werden, ob eine Änderung der Haltung erfolgen sollte.

Was bei Veröffentlichungen zu diesem Thema auffällt ist, dass immer nur Vorteile einer Kastration aufgezählt werden – nie die möglichen Nachteile. Für Kaninchen dürften die zum Teil verheerend sein. Gründe dafür sind z. B. der Knochenstoffwechsel, ständig nachwachsende Zähne sowie die Anatomie der Kiefer. Zu einer meist mangelhaften Ernährung kommt durch die Kastration noch die Störung der Hormonproduktion. Vor allem bei Weibchen führt die verringerte Bildung von Östrogen, welches eigentlich die Aktivität der Osteoklasten hemmt, zu einem Abbau der Knochen-/Zahnsubstanz.

Dazu sei beispielhaft ein Zitat aus meinem Buch "Das Kaninchen - Nahrung und Gesundheit" aufgeführt: "Von (Cao, et al., 2001) wurde die Kieferknochendichte erwachsener weiblicher Tiere untersucht, die kastriert wurden. Die Ergebnisse zeigten, dass der Verlust von mineralisierter Knochenmasse nach 4 Wochen auftrat und 12 Wochen nach der Ovariektomie in den Mandibeln (Unterkieferknochen) der Kaninchen signifikant war. Insbesondere betroffen war die trabekuläre Knochendichte. Dabei handelt es sich um den schwammartigen Innenraum der Knochen (Spongiosa), der aus kleinen Bälkchen, die aus Knochengewebe bestehen, aufgebaut ist. Die Knochendichte in diesem Bereich betrug bei den kastrierten Tieren nur noch 57-59% der Knochendichte der Kontrollgruppe. Die Spongiosa ist wichtig für die Knochenneubildung und Blutbildung. Außerdem leitet sie auftretende Kräfte, die während des Kauens auftreten, in den festen Bereich (Kompakta), der den Knochen umgibt, ab (Rühle, 2017)."

Die Knochendichte, die auch ein Maß für die Kompaktheit, also die Festigkeit der Kiefersubstanz darstellt, betrug nur noch fast die Hälfte im Vergleich zu den Weibchen, die nicht kastriert waren. Und das bereits nach 12 Wochen.

In Facebook wurde kürzlich über ein sogenanntes "retrogades Wachstum" der Zähne berichtet, welches in dem Buch der Tierärztin Dr. Böhmer (2014) thematisiert wurde. Ich werde in einem anderen Beitrag noch darauf eingehen, aber es sei bereits erwähnt, dass in der Kastration eine mögliche Ursache für ein zu tiefes Eindringen von Zahnwurzeln in den Kiefer liegen kann. Auch andere Zahn- und Kiefererkrankungen lassen sich mit einer solchen Amputation erklären.

Mit einer Kastration weiblicher Tiere, die eventuell unnötig ist, kann man ihnen schweren Schaden zufügen. Tierärzte schreiben häufig aus ihrer Sicht über Gebärmutterveränderungen und Erkrankungen und stellen fest, dass diese sehr häufig seien. Daraus wird eine Befürwortung von pauschalen Kastrationen abgeleitet. Aus meiner Sicht ist es irrelevant, wenn ein Tierarzt von seiner Patientenmenge auf eine Gesamtheit verallgemeinern möchte. Er bekommt in der Regel nur „geschädigte“ Tiere zu sehen. Niemand bringt all die gesunden Tiere zu einem Tierarzt. Vor allem auch im Zusammenhang mit der Massentierhaltung ist „Ethik“ immer noch ein Thema, welches eher am Rand behandelt wird. Aus meiner Sicht sind Empfehlungen zu "Pauschal-Operationen" ebenfalls ein Thema, welches aus ethischer Sicht kritisch zu sehen ist. Tierärzte für Heimtiere sollten hier verantwortungsvoller sein und Entscheidungen treffen, die das Individuum betreffen und keine pauschalen Empfehlungen bezüglich von Kastrationen treffen. Gänzlich abzulehnen sind sogenannte "Frühkastrationen" vor dem Erreichen der Geschlechtsreife.

Quellen:

Böhmer, E., 2014. Warum leiden Hauskaninchen so häufig an Gebiss- und Verdauungsproblemen? curoxray. ISBN 9783000450396
Cao, T., et al. 2001. Bone mineral density in mandibles of ovariectomized rabbits. Clin Oral Implants Res. 2001, Bd. 12, 6, S. 604-608.
Rühle, A., 2017. Das Kaninchen – Nahrung und Gesundheit. Norderstedt : BoD. ISBN: 9-783743-117990

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Qualität und Quantität (2)